Möchten Sie bei uns wohnen?

Unser Haus ist definitiv eine gute Wahl, wenn Sie ein behagliches Seniorenheim für Ihren Lebensabend.

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir möchten, dass Sie Ihr Leben bei uns genießen und rundum zufrieden sind.

Zur Erreichung dieses Ziels, haben wir uns viele Gedanken über das Thema Altenpflege gemacht und sind stolz auf unser vielfältiges Angebot sowie unsere Philosophie. Garantieren können wir Ihnen schon mal, dass es bei uns nicht langweilig wird.

Im Seniorenhaus Rhönblick werden Sie nicht allein gelassen. Egal, was Sie bedrückt: Sie werden immer von unseren Pflegekräften ernst genommen.

Zum Knüpfen neuer Kontakte und der Alltagsgestaltung bieten wir viele gemeinsame Aktivitäten an.

Sie können weiterhin Ihren Hobbies nachgehen und treffen sicherlich den einen oder anderen neuen Begleiter.

Bei bestimmten Anlässen finden regelmäßig Feierlichkeiten im Hause Rhönblick statt. Zudem gibt es auch immer wieder Ausflugsangebote.

Fünf Pflegegrade ersetzen seit 1. Januar 2017 die bisherigen drei Pflegestufen. Sie ermöglichen es, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abzustimmen.

Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person.

Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird.

Tägliche Grundpflege:

27 – 60 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

bis zu 1-mal pro Tag

Nächtliche Hilfen:

Nein

Präsenz tagsüber:

Nein

Dies sind die Grundvoraussetzungen, die bei der zu pflegenden Person vorhanden sein müssen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt ist es kaum möglich in den Pflegegrad eingegliedert zu werden. Ob diese Voraussetzungen erfüllt werden wird von einem unabhängigen Prüfer der Krankenkassen festgestellt.

So benötigt man im Pflegegrad 2 nur 30 bis 127 Minuten Grundpflege. Man sieht also, dass es nach der neuen Regelung eine größere Zeitspanne für den Bedarf an Grundpflege gibt. Wer zukünftig den Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz besitzt muss sogar nur 8 – 58 Minuten Hilfebedarf aufweisen. Diese Personen müssen jedoch noch 2 – 12-mal täglich Hilfe durch Psychosoziale Unterstützung bekommen.

Pflegegrad 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

30 – 127 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

bis zu 1-mal pro Tag

Nächtliche Hilfen:

0 – 1 mal

Präsenz tagsüber:

Nein

Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

8 – 58 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

2 bis 12 mal pro Tag

Nächtliche Hilfen:

Nein

Präsenz tagsüber:

weniger als 6 Std.

Dies sind die Grundvoraussetzungen, die bei der zu pflegenden Person vorhanden sein müssen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt ist es kaum möglich in den Pflegegrad eingegliedert zu werden. Ob diese Voraussetzungen erfüllt werden wird von einem unabhängigen Prüfer Ihrer Krankenkasse festgestellt.

Grundvoraussetzungen für den Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

131 – 278 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

2 bis 6 mal täglich

Nächtliche Hilfen:

0 – 2 mal

Präsenz tagsüber:

weniger als 6 Stunden

Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

8 – 74 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

6 mal täglich bis ständig

Nächtliche Hilfen:

0 – 2 mal

Präsenz tagsüber:

6 – 12 Stunden

Dies sind die Grundvoraussetzungen, die bei der zu pflegenden Person vorhanden sein müssen. Ist dies nicht der Fall kann die betroffene Person nicht in diesen Pflegegrad eingegliedert werden. Die pflegebedürftige Person wird dann in einen höheren oder niedrigeren Pflegegrad eingegliedert. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden wird von einem unabhängigen Prüfer Ihrer Krankenkasse festgestellt. Aktuell übernimmt dies der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).

In den meisten Fällen werden gerade die Personen mit psychischen Erkrankungen von der neuen Pflegereform profitieren. Diese Personen können nach dem neuen System einfacher in hohe Pflegegrade gelangen, da der benötigte Bedarf an täglicher Grundpflege eine sehr große Zeitspanne einnimmt. Momentan ist es in den meisten Fällen unmöglich eine höhere Pflegestufe zu bekommen, da die Personen mit psychischen Krankheiten sich körperlich noch selber helfen können und somit nicht auf die geforderten Zeiten der täglichen Grundpflege kommen.

Grundvoraussetzungen für den Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

184 – 300 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

2 bis 6 mal täglich

Nächtliche Hilfen:

2 – 3 mal

Präsenz tagsüber:

6 – 12 Stunden

Pflegegrad 4 mit eingeschränkter Alltagskompetenz:

Tägliche Grundpflege:

128 – 250 Minuten

Psychosoziale Unterstützung:

7 mal täglich bis ständig

Nächtliche Hilfen:

1 – 6 mal

Präsenz tagsüber:

Rund um die Uhr

 

Ausnahme: Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen (das sind die bisherigen Härtefälle mit Pflegestufe 3), die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, erhalten den Pflegegrad 5 zuerkannt, auch wenn sie im Rahmen der Begutachtung die an sich notwendige Mindestzahl von 90 Punkten nicht erreicht haben.

Unser Seniorenheim ist beratend für Sie da

Wie eine
Familie

Im Seniorenheim Rhönblick spielt sich das Leben nicht auf Ihrem Krankenzimmer ab. Bei uns gibt es drei Wohngruppen, in denen die Bewohner zu zwölft zusammenleben.

Diese Gemeinschaft erinnert durchaus an eine Familie.

Die Bewohner unternehmen vieles zusammen, gestalten ihren Tagesablauf weitestgehend eigenständig und essen gemeinsam.

Hierbei können durchaus echte Freundschaften entstehen. 

Vollständige
Pflege

Nur wenn es nicht möglich ist, Sie zu Hause zu versorgen und auch wenn in diesem Fall keine Tagespflege in Betracht kommt, wird die vollständige Pflege gewährt.

Ob dies notwendig ist, lässt die Pflegekasse beim MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) prüfen.

Sollten Sie der höchsten Pflegestufe zugeordnet sein, gibt es keine Überprüfung. 

Ihr Pflege und 
Betreuungsbedarf

Der Betrag, den die Pflegekasse zahlt, ist von der Pflegestufe abhängig, die Ihnen bescheinigt wird.

Hier gilt: Je höher die Pflegestufe, desto höher ist der Betrag, denn Sie benötigen dann viel mehr Betreuung.

Eine Entscheidung, in welche Pflegestufe Sie eingestuft werden, treffen wir nicht. Dies wird vom MDK festgelegt.